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Zuschuss 455-B für Badumbau entfällt. Was jetzt noch geht …

2021 | September

Mit dem Monat August 2022 ist der Zuschuss mit der Kenn-Nummer 455-B gefallen. Doch obwohl dieser Topf erschöpft ist, kommen Sie ggf. noch auf weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung.

Möglichkeit eins: Wenn Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen im Haus haben, kann für Ihren Bad-Umbau ein Zuschuss von der Pflegeversicherung beantragt werden. Diese Maßnahmen des „Altersgerechten Umbaus“ fallen unter Wohnumfeld-Verbesserungen und belaufen sich auf bis maximal 4.000 Euro Zuschuss. Achtung: Vor Beginn der Maßnahme muss der Zuschuss per Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden. Nähere Informationen gerne über uns oder bei Ihrer Kranken- / Pflegekasse.

Möglichkeit zwei: Statt eines nicht rückzahlbaren Zuschusses können Sie für Bad-Umbauten einen zinsgünstigen Kredit seitens KfW erhalten (Kennung „159“). Diese Alternative zum Zuschuss der KfW funktioniert auch in Kombination mit potenziellen Zuschüssen der Pflegekasse. Die Kredithöhe beläuft sich hier auf maximal 50.000 Euro und ist unabhängig vom Alter des Bads. Auch gilt die Option des zinsvergünstigten Kredits für den Kauf von umgebautem Wohnraum.

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