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Heizungsförderung – alle Änderungen ab 15. August 2022

2022 | Oktober

Seit August fokussiert sich der Staat auf die Heizungsförderung bei Bestandsgebäuden. Einfach deshalb, weil die derzeit geringeren Mittel dort volkswirtschaftlich am meisten Hebel entwickeln. Darüber hinaus wurden die Fördersätze reduziert. Durch die so entstehenden, kleineren Projektsummen kommen schlicht mehr Haushalte in den Genuss von Zuschüssen. Folgende Änderungen gelten daher ab August 2022:

In die Liste der staatlich nicht mehr unterstützten Systeme fallen nun Hybridsysteme sowie Gasheizungen der Kategorie „Renewable Ready”. Reine Gas- und Ölheizungen konnten ohnehin auch zuvor nicht gefördert werden.

Wärmepumpen werden im Kern nicht mehr mit 35 sondern nur noch mit 25 Prozent bezuschusst. Darüber hinaus gibt es den potenziellen Tauschbonus für Beantragende, die ihre alte Gas- oder Ölheizung stiften (Systeme noch funktionsfähig und älter als 20 Jahre). Das würde den Zuschuss um weitere zehn Prozent erhöhen. Spezielle Wärmepumpen (sprechen Sie mit uns!) werden mit zusätzlichen fünf Prozent bezuschusst. Der Tauschbonus für antiquierte Ölheizungen besteht weiterhin.

Noch ein Wort zu Wärmepumpen: Eigenheimbesitzer, die eine Wärmepumpe nutzen möchten, erhalten obigen Bonus sofern sie sich aus Wasser oder Erde speisen. Die Luft-Wasser-Wärmepumpen sind zwar vom Bonus ausgeschlossen, deren geringerer Aufwand bei der Installation führt aber ohnehin zu niedrigeren Gesamtkosten.

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